Forts und Zwischenwerke

Bildunterschrift

Preußische Festung Magdeburg

Fort 1

1 – Fort 1

1867 – 1920

Fort 2

2 – Fort 2

1866 – Heute

Fort 2a

2a – Fort 2a

1871 – Heute

Fort 3

3 – Fort 3 „General von Alvensleben“

1866 – 1912

Fort 4

4 – Fort 4

1866 – 1912

Fort 5

5 – Fort 5

1866 – 19??

Fort 6

6 – Fort 6

1866 – Heute

Fort 7

7 – Fort 7

1866 – Heute

Fort 8a

8a – Fort 8 (alt) / Zwischenwerk 8a

1866 – 1920

Fort 8n

8n – Fort 8 (neu)

1890 – ca. 1945

Fort 9

9 – Fort 9

1866 – ca. 1945

Fort 10

10 – Fort 10

1866 – 1927

Fort 11

11 – Fort 11

1866 – Heute

Fort 12

12 – Fort 12

1866 – Heute

Z1a

Z1 – Zwischenwerk 1a

1890 – Heute

Z3b

Z2 – Zwischenwerk 3b

1890 – 1920

Z3a

Z3 – Zwischenwerk 3a

1890 – 1920

Z4a

Z4 – Zwischenwerk 4a

1890 – Heute

Z6a

Z6 – Zwischenwerk 6a

1890 – Heute

Neuzeitliche Festung Magdeburg

1850 - Mertens Coloriert - FB

S – Fort Berge „Der Stern“

1721 – 1904

1850 - Mertens Coloriert - FN

Fort Napoleon / Fort Scharnhorst

1812 – 1869

1850 - Mertens Coloriert - 32

M – Mittelwerk

1848 – nach 1940

Die Planung und Ausführung des Fortgürtels der Festung Magdeburg und seine sich wandelnde Bedeutung

Der Fortgürtel der Festung Magdeburg wurde 1865-1866 angelegt, bis 1873 ausgebaut und 1890/1892 zum Teil ergänzt und modernisiert. 1900 wurden die noch bestehenden Festungswerke, darunter der Fortgürtel, aufgegeben und diese bis 1912 / 1913 rechtlich aufgehoben. Die Forts und die sie verbindenden Militärstraßen wurden an die Stadt Magdeburg, an Unternehmen und Institutionen veräußert, sofern sie nicht vorerst in Militär- oder anderweitigem Staatseigentum verblieben.

Konkrete Planungen zu einem Fortgürtel gehen bis zum Beginn der 1860er Jahre zurück. Im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss (A.K.O.) zum Um- und Neubau der Umwallung, die sich schließlich nur auf die Süd- und Nordwestfront beschränkte, wurde mit der A.K.O. vom 24. Nov. 1863 der Beschluss zur „Ausarbeitung von Entwürfen für die Erweiterung der Festung durch detachierte Forts“ gefasst. Dabei spielte auch die Überlegung eine Rolle, Magdeburg zu einem „großen strategischen Waffenplatz“, zu einer Lagerfestung, auszubauen. Ab 1865 wurden dafür Vermessungsarbeiten durchgeführt und mit dem Bau der Forts I, II, III und IV begonnen. Der Deutsche Krieg von 1866 war der Anlass dafür, auf der Basis der A.K.O. vom 10. Mai 1866 einen geschlossenen Verteidigungsgürtel, schließlich bestehend aus 13 Forts, in einer Entfernung von ca. 2000 bis 3000 m vom Stadtmittelpunkt gemessen, anzulegen. Die vier zu Beginn des Jahres 1866 im Bau befindlichen Forts wurden in diesen einbezogen. Außer der massiv auszuführenden Mitteltraverse und desgl. der Saillantpoterne wurden die Kasematten, Kaponnieren (Grabensperren) und Blockhäuser als Holzkonstruktion errichtet. Die Forts sollten im Belagerungsfall lt. vorliegenden Unterlagen bis zu 300 Soldaten aufnehmen können, was jedoch durch die Kapazität der Blockhäuser und für diesen Zweck mit zu nutzenden Kaponnieren angezweifelt werden muss.

Bei der Errichtung der Forts ergab sich ein Dilemma: Die Anlegung des Fortgürtels sollte in einem längeren Zeitraum erfolgen. Der Deutsche Krieg von 1866 zwang dazu, rasch einen Verteidigungsring anzulegen. So entschloss man sich, auf den bereits feststehenden Standorten provisorisch Schanzen zu errichten. Die schon projektierten, massiv auszuführenden Saillantpoternen und die Mitteltraversen sollten bereits ihre endgültige Ausführung erhalten, um sie in die später auszubauenden Forts einzubeziehen. Auf die Vollendung der Forts I bis IV und den gleichzeitigen Bau von acht weiteren Forts – 1871 kam das Fort IIa hinzu, während auf ein geplantes Fort auf dem Cracauer Anger verzichtet wurde – war man nicht vorbereitet. Es fehlte Schubkarren, Schaufeln und vor allem an Bauholz, das nicht ausreichend vorrätig war und für seinem Einschlag über 1000 Arbeitskräfte band. Um die Zuwegung zu den Forts zu ermöglichen, mussten Feld- und Ortsverbindungwege vorerst ertüchtigt werden.

Im Gegensatz zu anderen Festungen wurden die Forts nach Ende des Deutschen Krieges von 1866 und dem Deutsch-Französischen Krieg nicht aufgelassen, sondern ihr Ausbau nach der Desarmierung bis 1873 fortgesetzt. Lediglich Armierungsmaßnahmen, wie die Palisadenwände, wurden rückgebaut. Vom Beginn der 1870er Jahre bis zu ihrem Ende wurden die als Holzkonstruktionen ausgeführten Hohlkasematten wegen Schwammbefalls durch Massivbauwerke ersetzt. Die meisten Blockhäuser wurden aus dem gleichen Grund ersatzlos abgetragen.

Der Ausgleich mit den Grundeigentümern wurde 1867 vorgenommen, denn 1866 war auf Eigentumsverhältnisse keine Rücksicht genommen worden. Die Entschädigungshöhe legte eine Kommission fest. Die die Forts umgebenden Rayonbereiche, für die die Bestimmungen für die Zone I, also vor allem die völlige Bebauungsfreiheit galten, und der Jagdrayon wurden Ende 1867 abgesteint.

Bis 1874 wurden alle Forts mittels als Erdkabel verlegte Telegraphenleitungen an das Telegraphennetz der Festung angebunden. Ein Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung beschränkte sich während der Festungszeit allein auf das Fort VI sowie zwei später errichtete Zwischenwerke. Waren die Forts bis in die Mitte der 1870er Jahre nur über die vorhandenen Straßen und Wege mit einer unzureichenden Tragfähigkeit für Militärtransporte zu erreichen, so wurde eine die Forts im Süden und Westen verbindende Ringchaussee, von der Radialchausseen zu den Forts abgingen, in den 1870er Jahren angelegt. Forts, die in der Nähe von bestehenden Chausseen, zum Teil Provinzialchausseen, sich befanden, waren über diese mit der Festung verbunden.

Die Bezeichnung der Forts erfolgte im Uhrzeigersinn. Bis 1867 wurden überwiegend große Buchstaben verwendet. Seit dem 17. August 1868 erfolgte die Bezeichnung einheitlich mit Nummern.

Die Forts entsprachen den Erfordernissen des Deutschen Krieges von 1866. Bei einigen Forts, zu dem auch das Fort VI zählte, war nur der Saillantwall (Stirnwall), also die Feldseite, für eine Geschützbestückung vorgesehen worden. Durch die Beibehaltung dieses Zustandes waren die Forts bereits bei ihrer Vollendung militärtechnisch veraltet. Sie hatten nur noch den Wert einer permanenten Feldbefestigung, mittels der lediglich hinhaltender Widerstand geleistet werden konnte. Mit der A.K.O. vom 08. Dezember 1886 wurde Magdeburg ohnehin der Kategorie der „Klasse der minder wichtigen Festungen“ zugeordnet und schrittweise mit der Aufgabe der Kernumwallung begonnen. Sie wurde im Wesentlichen bis 1891 vorgenommen. Damit die Festung Magdeburg jedoch weiterhin hinhaltenden Widerstand zum Schutze der Elbbrücken gegen den Angriff einer Feldarmee leisten konnte, wurde der Fortgürtel zum Teil modernisiert.

1870 waren im Zuge der Armierung zu Beginn des Deutsch-Französischen Krieges die Forts mit Geschützen zu bestücken, was insofern wichtig war, da sich die Süd- und Westfront der Festungsumwallung zu dieser Zeit im Umbau befand, also nur begrenzt verteidigungsfähig war. Bei einer erneuten Armierung wären die Forts durch einen sie verbindenden, im Zuge der Armierung aufzuwerfenden und mit Unterständen zu versehenden Laufgraben miteinander verbunden worden. Zu diesem Zwecke wurden 1890-1891 Zwischenwerke errichtet. Sie sind im Falle von Magdeburg von Wall und Graben umschlossene massiv ausgeführte, kasemattierte Mannschaftsunterkünfte. Neu gebaut wurde 1890-1891 das Fort VIII, ein Ersatzneubau. 1892-1893 wurden die Forts IIa und X umgebaut. Die übrigen Forts blieben bis zur Aufhebung des Festungszwanges unverändert. Zu einer wesentlichen Erhöhung der Verteidigungskraft kam es dadurch nicht. Mit Panzerkuppeln wurden die Forts nicht ausgestattet, obwohl das zumindest in Erwägung gezogen worden ist. Die Forts sanken im letzten Jahrzehnt ihrer militärischen Nutzung zu Unter- und Bereitstellungsräumen herab.

Mit Ausnahme der Forts IX und XII hatten die Forts einen fünfeckigen Grundriss. Die Wälle, jeweils bestehend aus Saillant-, Flanken- und Kehlwallabschnitten, waren von Gräben umschlossen.  Ein Glacis war diesen wiederum rundherum vorgelagert. Der Glacisfuss begrenzte die Grundstücke.

Die Forts waren, sofern sie nicht die Sperrung der Elbe mit zu sichern hatten, diese Funktion hatte die Sperrforts IX und XII zu erfüllen, auf heute kaum noch wahrzunehmenden Geländeerhebungen errichtet worden, um von ihrer erhöhten Lage aus, die Umgebung besser bestreichen zu können. Für nicht von den Wällen der Forts einsehbare Geländemulden wurde das Vorfeld erkundet und kartiert, um dieses indirekt beschießen zu können. Nach 1880 wurde von einer Positionierung der Artillerie auf den erhöhten Wallstellungen der Forts abgegangen. Die Artillerie wäre in dafür vorgesehenen Räumen zwischen den Forts zur Aufstellung gekommen. Wahrscheinlich sind die Geschützaufstellungsräume bis zur Aufhebung der Festung baulich nicht hergerichtet worden.

Dr. Bernhard Mai, 2023