Neues aus der Festung

26.09.2025

Petitionsausschuss tagt über Kavalier I

Landtag 01
B. Pälecke, S. Schmiedecke, U. Elzholz und Dr. B. Mai im Eingangsbereich des Landtags - 04.09.2025 - Foto R. Lange

Am 04. September kam der Petitionsausschuss des Landtages zusammen, um von Vertretern der Landeshauptstadt zu erfahren wie es zur Zerstörung des Kavalier I -Scharnhorst- kommen konnte.

Die IG reichte Mitte 2024 eine Petition im Landtag ein, mit der Bitte zu Prüfen wie es zur Zerstörung des ehemaligen Kavalier I -Scharnhorst- kommen konnte. In ihrer Juni-Sitzung 2025 befasste der Ausschuss sich das erste Mal mit dem Thema und kam schnell zu dem Schluss, daß eine weitere Beratung ohne Vertreter der Stadt zu nichts führt. Die Besprechung wurde daraufhin vertagt.

Am 04. September stand das Kavalier I -Scharnhorst- wieder auf dem Programm. Als Petent [Petent = Einsender einer Petition] war der Herr Schmiedecke von der IG eingeladen. Als Zuschauer verfolgten Frau Lange und die Herren Dr. Mai, Elzholz, Pälecke, sowie weitere Mitglieder der IG das Geschehen.

Von der Stadt waren, angeführt von Herrn Raugust (Bauordnungsamt, Sachbearbeiter für Widersprüche u. Ordnungsangelegenheiten), Vertreter vom Bauordnungsamt, untere Denkmalschutzbehörde und Staatskanzlei anwesend.

Die Ausgangslage war die Folgende:

Das Kavalier I wurde im Zuge der Festungserweiterung um 1870 errichtet. Es stand seit 1990 unter Denkmalschutz. Es war, wie Herr Schmiedecke erläuterte, das letzte vollständig erhaltene Kavalier [Kavalier = Erhöhte Wallstellung] in Deutschland. Das Kavalier wurde 2014 an einen privaten Investor veräußert und schließlich für den Umbau zu Wohnzwecken parzelliert und umgebaut. Dabei wurde der Wall samt Aufbauten von 2016 – 2020 abgetragen und das Kavalier auf das Kasemattenkorps reduziert. Der fortlaufende Verstoß des Investors gegen denkmalpflegerische Vorgaben wurden von diesem ignoriert. Schwarzbauten wurden errichtet. Das Landesverwaltungsamt erkannte auf Antrag des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt 2023 die Denkmaleigenschaft des Baudenkmals ab.

Ziel der Beratung war es zu klären, wie es dazu kommen konnte, dass das Kavalier so geschädigt wurde, dass es seinen Denkmalstatus verlor, was die Landeshauptstadt getan hat um die Verstöße der Bauherren zu Ahnden und wie dergleichen in Zukunft zu vermeiden ist. Mit Blick darauf, dass die selben Investoren auch im Besitz großer Teile der Festungsanlagen an der Maybachstraße sind.

Von der Vorsitzenden des Ausschuss Frau Hohmann (Die Linke, Mitglied des Landtags) mit den Fragen konfrontiert, ob man in den Behörden Fehler gemacht habe und ob es nicht merkwürdig sei das trotz Begleitung des Bauvorhabens durch die Behörden am Ende ein zerstörtes Denkmal steht, antworteten die Vertreter der Landeshauptstadt das man keine Fehler machte sowie keine Diskrepanzen sehe. Auch fühle man sich nicht von den Bauherren hingehalten, wie im Anschluss gefragt wurde.

In der weiteren Diskussion, in der sich vom Ausschuss die Frau Anger (Die Linke, Mitglied des Landtags), die Frau Pasbring (SPD, Mitglied des Landtags) und die Frau Keding (CDU, Vizepräsidentin des Landtages) hervortaten, wurde nach den Konsequenzen für die Bauherren/Investoren gefragt. Als Antwort gaben die Vertreter der Landeshauptstadt an, dass es keine Konsequenzen gab. Man hatte noch vor, den Rückbau der Schwarzbauten zu fordern, nahm aber nach der Aberkennung des Denkmalstatus davon Abstand. Außerdem wies man darauf hin, dass mit dem Verlust der Steuervorteile [Käufer von Denkmälern, die sie selber nutzen können 90% (10 Jahre, 9% pro Jahr) der Kaufsumme Abschreiben] die Bauherren bereits bestraft sein.

An dieser Stelle sei angemerkt dass der Antrag auf Aberkennung des Denkmalstatus vom Verein „Freunde der Festung Magdeburg e.V.“ Mitte 2023 beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in Halle gestellt wurde. Ohne diesen Vorgang hätte keine Behörde von sich aus geprüft, ob noch alle Denkmaleigenschaften vorhanden sind und in dessen Folge den Denkmalstatus aberkannt. Das Bauordnungsamt und die untere Denkmalschutzbehörde sind hier nicht tätig geworden!

Auf weiteres Nachhaken der Ausschussmitglieder mit der Frage ob es noch Konsequenzen geben würde, gab man an, das dies nicht der Fall sei. Außerdem sei bereits alles verjährt.

Nach einer Stunde hin und her zwischen den Ausschussmitgliedern und den Vertretern der Landeshauptstadt, immer wieder ergänzt durch Herr Schmiedecke, kam man zum Ende. Die Sitzung wurde auf Januar vertagt und die Vertreter der Stadt wurden mit den Auflagen entlassen zu prüfen wie viel Wertzuwachs die Bauherren/Investoren durch die Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz erlangt haben und ob noch eine Strafanzeige auf die Zerstörung [Mit der Löschung aus dem Denkmalverzeichnis gilt ein Denkmal offiziell als Zerstört] des Denkmals gestellt werden kann.

Das Fazit aus dieser Sitzung kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Der ursprüngliche Zustand des Kavalier I -Scharnhorst- ist nicht wieder herzustellen.
  • Die Vertreter der Landeshauptstadt erwiesen sich als inkompetent. Sie waren unzureichend vorbereitet und – so ist zu unterstellen – nicht entscheidungsbefugt. Sie begründeten darüber hinaus ihre Inkompetenz fadenscheinig.
  • Bisher hat es keine Konsequenzen für die Bauherren/Investoren gegeben. Zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingestellt.
  • Die Landeshauptstadt soll Prüfen, wie hoch der Wertgewinn durch die Verletzungen des Denkmalschutzgesetzes ist.
  • Die Landeshauptstadt soll prüfen, ob noch eine Strafanzeige gestellt werden kann.
  • Die Landeshauptstadt hat eine ergänzende Stellungnahme vorzulegen.
  • Das Handeln der Investoren darf sich nicht in der Maybachstraße wiederholen.

Die IG wird über den weiteren Fortgang der Angelegenheit weiter berichten.